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V.
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Vertragsinhalt
Durch diesen Antrag bietet der
Vertragspartner zu Ziff. III dem Verein Musikschule Landkreis Daun e.V.
hiermit den Abschluß eines Vertrages an. Vertragsinhalt ist zum einen die
Unterrichtung des unter Ziff. I genannten Schülers durch die Musikschule,
zum anderen die Zahlung der Unterrichtsgebühren durch den Vertragspartner
zu Ziff. III. Bestandteil dieses Vertrages sind die Regelungen der Schul-
und Gebührenordnung des Vereins Musikschule Landkreis Daun e.V.. Der
Vertrag kommt durch schriftliche Zustimmung des Vereins, die gleichzeitig
eine Zusage für die Unterrichtserteilung ist, zustande.
Kündigungsrecht: Der Vertragspartner zu Ziff. III hat das Recht, den
Vertrag bei einseitiger Änderung der Vertragsbedingungen, z.B. Erhöhung
der Gebühren durch Änderung der Gebührenordnung, ab Wirksamwerden der
Änderung zu kündigen.
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