




Allgemeines
Für die Teilnahme an den Lehrveranstaltungen der Musikschule werden Gebühren nach
den Gebührentarifen dieser Gebührenordnung erhoben. Die Höhe der Gebühren richtet
sich grundsätzlich nach der Unterrichtsform (Klassen-, Gruppen-, Einzelunterricht).
Fälligkeit, Bankeinzugsverfahren
1.
Die Unterrichtsgebühren sind grundsätzlich Monatsgebühren und am 08. des laufenden Monats fällig. Sie werden ab dem Monat des Unterrichtsbeginns mindestens bis zum nächsten Abmeldetermin berechnet.
2.
Die Aufnahme eines Schülers in die Musikschule erfolgt nur, wenn von ihm oder seinem Erziehungsberechtigten eine Bankeinzugsermächtigung zum Einzug der jeweiligen Unterrichtsgebühren erteilt wird.
3.
Versäumt ein Schüler den Unterricht aus Gründen, die er oder sein gesetzlicher Vertreter zu vertreten haben, so entsteht kein Anspruch auf Nachholung der Stunde.
Gebühren
1.) Unterrichtsgebühren für Kinder, Jugendliche und Erwachsene:
Für die Erteilung von Unterrichtsstunden an der Musikschule des Landkreises Vulkaneifel e.V. werden nachfolgende Gebührentarife festgesetzt:
I.
Grundfächer
a)
Musikalische Früherziehung (MFE) mtl. 17,00 €
b)
Musikalische Grundausbildung (MGA) mtl. 17,00 €
c)
Unterricht in Flöten/Gruppe/Spielkreis/Orff-Instrumente mtl. 17,00 €
II.
Hauptfächer (Instrumental- und Vokalunterricht)
a)
Gruppenunterricht
2 Schüler (30 Minuten) mtl. 27,66 €
2 Schüler (45 Minuten) mtl. 41,50 €
3 Schüler (45 Minuten) mtl. 27,66 €
3 Schüler (60 Minuten) mtl. 36,88 €
4 Schüler (60 Minuten) mtl. 27,66 €
ab 5 Schüler (45 Minuten) mtl. 19,00 €
b)
Einzelunterricht
(30 Minuten) mtl. 53,00 €
(45 Minuten) mtl. 77,50 €
III:
Ergänzungsfächer
a) Gruppen bis einschl. 6 Schüler mtl. 17,80 €
b) Gruppen ab 7 Schüler mtl. 14,60 €
2)
Das Unterrichtsangebot umfaßt wöchentlich bei:
a) Musikalischer Früherziehung 30 - 60 Min.
b) Musikalischer Grundausbildung 30 - 60 Min.
c) Ergänzungsunterricht 45 - 90 Min.
Aus pädagogischen oder organisatorischen Gründen kann durch die Schulleitung auch eine abweichende Unterrichtsdauer bei gleichbleibender Gebühr festgelegt werden.
3)
Bei Erstaufnahme einer Schülerin/eines Schülers wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr in Höhe von 12,00 € erhoben.
Auf Antrag kann Geschwisterermäßigung (für das 3. und jedes weitere Kind) sowie Sozialermäßigung gewährt werden. Auskunft hierzu erteilt die Geschäftsstelle der Musikschule, Tel.: 0 65 92 - 98 54 20.
Leihinstrumente
Die Musikschule kann im Rahmen ihrer Bestände Schülern Instrumente überlassen (s. Schulordnung). Die Höhe der Leihgebühr beträgt:
1. Wiederbeschaffungswert bis 500,-- € monatl. 6,50 €
2. Wiederbeschaffungswert bis 1.000,-- € monatl. 10,00 €
3. Wiederbeschaffungswert über 1.000,-- € monatl. 12,00 €
Unter DOWNLOAD können Sie die Gebührenordnung auch herunterladen.